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Четверг, 13 октября 2016.

Резонансный процесс о причинении тяжких телесных повреждений. Мы боролись до конца! (Газета "Augsburger-Allgemeine" / адвокат Евгений ВУНШ)

Streit um Trinkerei: Frau sticht ihren Mann nieder

Das Opfer muss von der Feuerwehr mit der Drehleiter aus dem siebten Stock geholt werden. Nun stand die Frau vor Gericht. Von Klaus Utzni

Als der Ehemann die Küche betrat, rammte sie ihm ein Messer mit einer Klingenlänge von 15 Zentimetern, das sie gerade in der Hand hielt, in den Bauch.

Es war ein spektakulärer Einsatz der Feuerwehr am Ostermontag im April 2014 in Hochzoll: Über die Drehleiter holten Rettungskräfte vom Balkon einer im siebten Stock eines Hochhauses gelegenen Wohnung einen 58-jährigen Mann zu Boden, der kurz zuvor von seiner Ehefrau mit einem Messer niedergestochen worden war.

Die Aktion in rund 20 Metern Höhe war notwendig, um den Patienten möglichst schonend ins Klinikum zu bringen. Durch den Stich in den Unterbauch waren seine Gedärme bereits aus dem Körper gequollen. Das Opfer überlebte die Messerattacke. Rund 65 Zentimeter des Dünndarms mussten ihm entfernt werden. Am Montag wurde die Täterin, 44, von einem Schöffengericht unter Vorsitz von Ralf Hirmer zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Die Beziehung der beiden Russlandaussiedler stand offenbar unter keinem guten Stern. Sie, die Krankenschwester aus dem Ural, und er, ein Afghanistan-Veteran aus Kasachstan, lernten sich 1994 bei einem Sprachkurs kennen. Sie heirateten 2002, bekamen Kinder. Die Integration des Ehemannes klappte weniger erfolgreich als die seiner Frau, die häufig die Familie ernähren musste. Zuletzt gab es immer öfter Streit. Beide tranken, warfen jeweils dem anderen übermäßigen Alkoholkonsum vor. So auch am Tattag. Sie kochte gerade, als er angeblich betrunken nach Hause kam. „Ich hatte Angst, dass er mich schlagen würde“, sagte die 44-Jährige gestern im Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung.

"Ich wollte ihn nicht so schwer verletzen"

Als der Ehemann die Küche betrat, rammte sie ihm ein Messer mit einer Klingenlänge von 15 Zentimetern, das sie gerade in der Hand hielt, in den Bauch. „Ich wollte ihn nicht so schwer verletzten“, beteuerte die Angeklagte (Verteidiger: Eugen Wunsch), die zur Tatzeit rund 1,2 Promille Alkohol intus hatte. Weil sie nur einmal zustach und dann sofort über eine Nachbarin den Notarzt alarmieren ließ, wertete die Anklagebehörde den Stich nicht als versuchtes Tötungsdelikt.

Ehe Retter und Polizei eintrafen, vereinbarten Täterin und Opfer, zu behaupten, der Ehemann habe sich selbst verletzt. „Wir wollten, dass meine Frau nicht ins Gefängnis muss – wegen unserer Kinder“, begründete der Ehemann die Verschleierung.

Erst fünf Tage später kam das wahre Geschehen ans Tageslicht. Als Zeuge konnte sich das Opfer nur mehr an einen „Schlag“ gegen den Bauch erinnern. „Ich sah, wie der Darm aus der Wunde hervorquoll. Dann wurde mir schlecht“. Das Paar lebt inzwischen getrennt. Nach langem Nachdenken kam dem Opfer dann doch noch über die Lippen: „Ich habe ihr verziehen.“ Dem Urteil ging eine Prozessabsprache zwischen Staatsanwalt Hans-Peter Dischinger, Anwalt Wunsch und dem Gericht voraus.