Минимальное наказание за попытку поджога многоквартирного дома в Мюнхене с тяжкими последствиями (Газета "Münchner Merkur" / адвокат Евгений ВУНШ)
Aleksandr E. (36) schluckt schwer. Dann richtet er sich auf und gesteht seine Tat: „Die Vorwürfe der Anklage gegen mich stimmen. Ich bereue es sehr.“
Am 29. November 2015 tickte er zuhause völlig aus: Als seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung im Linus-Funke-Weg im Bett lag, schüttete er gegen 22:45 Uhr einen ganzen Kanister Benzin aus. Und steckte danach die Bettdecke mit einem Feuerzeug in Brand. Mit den Worten „Rette dich, solange du noch kannst. Hier fackelt gleich alles ab“, hatte er sie noch gewarnt. Doch geistesgegenwärtig rannte die Frau nicht einfach weg, sondern löschte die Flammen mutig mit einer anderen Decke – und verhinderte so Schlimmeres.
Trotzdem hatte Aleksandr E. die Hausbewohner in große Gefahr gebracht. Über seinen Verteidiger Eugen Wunsch räumt er am Mittwoch vor Gericht alles ein. Er schiebt sein Verhalten auf ein posttraumatisches Belastungssyndrom, das aus seinen Zeiten als Soldat im Tschetschenien-Krieg resultiert. „Ich dachte eigentlich, das sei überwunden. Ich habe mich jetzt in ärztliche Behandlung gegeben.“Acht halbe Bier hatte er am Abend der Tat ge- trunken. An mehr erinnere er sich nicht.
Trotzdem hatte Aleksandr E. die Hausbewohner in große Gefahr gebracht. Über seinen Verteidiger Eugen Wunsch räumt er am Mittwoch vor Gericht alles ein. Er schiebt sein Verhalten auf ein posttraumatisches Belastungssyndrom, das aus seinen Zeiten als Soldat im Tschetschenien-Krieg resultiert. „Ich dachte eigentlich, das sei überwunden. Ich habe mich jetzt in ärztliche Behandlung gegeben.“Acht halbe Bier hatte er am Abend der Tat ge- trunken. An mehr erinnere er sich nicht.
Der Richter verurteilte ihn wegen versuchter Brandstiftung. Aleksandr E. muss aber nicht ins Gefängnis, sondern erhielt sieben Monate auf Bewährung. Zudem muss er 2000 Euro Strafe an den Malteser Hilfsdienst zahlen. „Da hätte Schlimmeres passieren können. Ist es zum Glück aber nicht“, so die Urteils-Begründung. Zugunsten des Täters sprach, dass der Schaden in der Wohnung gering blieb und seine Frau nicht verletzt wurde.